Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reservationsbestimmungen

 

Eine erfolgreich abgeschlossene Bestellung ist verbindlich. Es ist dabei unerheblich, über welchen Verkaufskanal Sie die Buchung getätigt haben. Wenn Sie Ihre Tickets direkt über die Theatergesellschaft Arth buchen, stehen Ihnen folgende Bestellmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Bestellung per Telefon:
    Die Tickets und die Rechnung werden Ihnen auf dem Postweg zugestellt. Es fällt eine Gebühr von CHF 5.00 an.
  • Bestellung per Internet:
    Die Tickets und die Rechnung können Sie sich gegen eine Gebühr von CHF 5.00 auf dem Postweg nach Hause zusenden lassen oder Sie haben die Möglichkeit, sich die Tickets zusammen mit der Rechnung kostenlos per E-Mail zustellen zu lassen.

Kurzfristig reservierte und an der Theaterkasse nicht abgeholte Tickets werden in Rechnung gestellt. An der Theaterkasse werden keine Tickets zum Wiederverkauf zurückgenommen (vgl. unten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen).

 

Bei Bestellungen via eines Vertriebspartners (z.B. Reiseunternehmer) gelten die eigenen Bestimmungen dieses Anbieters.

 

 

Annulations- und Umbuchungsbedingungen

 

Als Operettenbesucher können Sie die Buchung der Tickets aus einem wichtigen Grund annullieren. Für jedes annullierte Sitzplatz-Ticket fällt in jedem Fall eine Umtriebsgebühr von CHF 10.00 an. Die Tickets werden unter folgenden Bedingungen durch die Theatergesellschaft Arth zurückgenommen: 

  • mehr als 30 Tage vor der Aufführung: Rückerstattung 100% des Ticketpreises
  • 15 bis 30 Tage vor der Aufführung: Rückerstattung 50% des Ticketpreises
  • 8 bis 14 Tage vor der Aufführung: Rückerstattung 25% des Ticketpreises
  • 0 bis 7 Tage vor der Aufführung: Es ist keine Rückerstattung mehr möglich (0% Rückerstattung)

Wenn das annullierte Ticket noch nicht beglichen ist, ist der Ticketpreis abzüglich der oben erwähnten Reduktion und zuzüglich der Umtriebsgebühr geschuldet. Sollte das annullierte Ticket bereits bezahlt sein, überweisen wir den zustehenden Betrag - abzüglich der Umtriebsgebühr - auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz. Beachten Sie bitte, dass wir Restguthaben infolge Annullation unter CHF 5.00 nicht auszahlen.

 

Die oben aufgeführten Bestimmungen zur Annullation sind in einem Härtefall ausser Kraft gesetzt. Ein Härtefall liegt vor bei:

  • Persönlichem Spitalaufenthalt oder Spitalaufenthalt eines nahen Angehörigen.
  • Todesfall in der Familie oder im engen Bekanntenkreis.

In einem solchen Härtefall fällt lediglich die Umtriebsgebühr von CHF 10.00 pro Ticket an. Wir bitten die betroffenen Besucher sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit die nicht mehr benötigten Plätze so früh als möglich wieder freigegeben werden können. Die Theatergesellschaft Arth behält sich das Recht vor, entsprechende Beweismittel anzufordern.

 

Um die Konsequenzen einer Annullation zu umgehen, bietet die Theatergesellschaft Arth als kulante Alternative an, Tickets umzubuchen. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

  • Ist der Rechnungsbetrag der neuen Buchung höher als jener der ursprünglichen/annullierten Buchung, ist der Aufpreis fällig.
  • Ergibt sich aus der Umbuchung ein niedrigerer Rechnungsbetrag, beachten Sie bitte, dass wir für unsere Umtriebe im Zusammenhang mit der Umbuchung Guthaben unter CHF 20.00 nicht auszahlen.

Wenn Sie eine Umbuchung beanspruchen müssen, bitten wir die Betroffenen sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit die umgebuchten Plätze so früh als möglich wieder für den Vorverkauf freigegeben werden können.

 

 

Verwendung von Bildmaterial

 

Sämtliche durch die Theatergesellschaft Arth durchgeführten Anlässe unterliegen einem erhöhten öffentlichen Interesse (Bewegung im öffentlichen Raum), weshalb nach dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) keine Bewilligungen für die Veröffentlichung von Gruppenfotos von den Abgebildeten eingeholt werden müssen, sofern diese nur ein "Beiwerk" darstellen. Die betroffenen Personen müssen demnach nicht angesprochen oder informiert werden.

 

Mitwirkenden ist es bewusst und bekannt, dass aufgrund Ihrer Rolle und/oder Funktion Foto-, Video- und Tonmaterial auch dann veröffentlicht werden darf, wenn diese einzeln oder in kleinen Gruppen auftreten.

 

Die Theatergesellschaft Arth räumt sich das Recht ein, solche Aufnahmen in ihren gängigen Medien zu verwenden.

 

Foto- und Videoaufnahmen durch Besucherinnen und Besucher während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt und können geahndet werden!