Reservationsbestimmungen
Eine erfolgreich abgeschlossene Bestellung ist verbindlich. Es ist dabei unerheblich, über welchen Verkaufskanal Sie die Buchung getätigt haben. Wenn Sie Ihre Tickets direkt über die Theatergesellschaft Arth buchen, stehen Ihnen folgende Bestellmöglichkeiten zur Verfügung:
Kurzfristig reservierte und/oder an der Theaterkasse nicht abgeholte Tickets werden in Rechnung gestellt. An der Theaterkasse werden keine Tickets zum Wiederverkauf zurückgenommen (vgl. unten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen).
Bei Bestellungen via eines Vertriebspartners (z.B. Reiseunternehmer) gelten die eigenen Bestimmungen dieses Anbieters.
Annulations- und Umbuchungsbedingungen
Als Operettenbesucher können Sie die Buchung der Tickets aus einem wichtigen Grund annullieren. Für jedes annullierte Sitzplatz-Ticket fällt eine Umtriebsgebühr von CHF 10.00 an. Die Tickets werden unter folgenden Bedingungen durch die Theatergesellschaft Arth zurückgenommen:
Wenn das annullierte Ticket noch nicht beglichen ist, ist der Ticketpreis abzüglich der oben erwähnten Reduktion und zuzüglich der Umtriebsgebühr geschuldet. Sollte das annullierte Ticket bereits bezahlt sein, überweisen wir den zustehenden Betrag - abzüglich der Umtriebsgebühr - auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz. Beachten Sie bitte, dass wir Restguthaben infolge Annullation unter CHF 5.00 nicht auszahlen.
Die oben aufgeführten Bestimmungen zur Annullation sind in einem Härtefall ausser Kraft gesetzt. Ein Härtefall liegt vor bei:
In einem solchen Härtefall fällt lediglich die Umtriebsgebühr von CHF 10.00 pro Ticket an. Wir bitten die betroffenen Besucher sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit die nicht mehr benötigten Plätze so früh als möglich wieder freigegeben werden können. Die Theatergesellschaft Arth behält sich das Recht vor, entsprechende Beweismittel anzufordern.
Um die Konsequenzen einer Annullation zu umgehen, bietet die Theatergesellschaft Arth als kulante Alternative an, Tickets umzubuchen. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
Wenn Sie eine Umbuchung beanspruchen müssen, bitten wir die Betroffenen sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit die umgebuchten Plätze so früh als möglich wieder für den Vorverkauf freigegeben werden können.
Verwendung von Bildmaterial
Sämtliche durch die Theatergesellschaft Arth durchgeführten Anlässe unterliegen einem erhöhten öffentlichen Interesse (Bewegung im öffentlichen Raum), weshalb nach dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) keine Bewilligungen für die Veröffentlichung von Gruppenfotos von den Abgebildeten eingeholt werden müssen, sofern diese nur ein "Beiwerk" darstellen. Die betroffenen Personen müssen demnach nicht angesprochen oder informiert werden.
Mitwirkenden ist es bewusst und bekannt, dass aufgrund Ihrer Rolle und/oder Funktion Foto-, Video- und Tonmaterial auch dann veröffentlicht werden darf, wenn diese einzeln oder in kleinen Gruppen auftreten.
Die Theatergesellschaft Arth räumt sich das Recht ein, solche Aufnahmen in ihren gängigen Medien zu verwenden.
Foto- und Videoaufnahmen durch Besucherinnen und Besucher während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt und können geahndet werden!